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   BGH, 03.12.1953 - 3 StR 599/53   

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BGH, 03.12.1953 - 3 StR 599/53 (https://dejure.org/1953,4096)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1953 - 3 StR 599/53 (https://dejure.org/1953,4096)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1953 - 3 StR 599/53 (https://dejure.org/1953,4096)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 19.04.1934 - 2 D 333/34

    Zur Anwendung des Art. 5 Nr. 2 des Ges. gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher

    Auszug aus BGH, 03.12.1953 - 3 StR 599/53
    Der verbrecherische Hang kann umfassend sein und Angriffe auf verwandte Rechtsgüter auslösen, z.B. auf Eigentum und Vermögen, nicht minder aber auf verschiedenartige Rechtsgüter, z.B. auf Eigentum und sittliche Reinheit (RGSt 68, 149 [156]; 70, 215; 73, 276).

    Aus diesem Gesamtverhalten konnte das Landgericht ohne Rechtsirrtum den Schluss ziehen, daß es sich bei ihm um einen Gewohnheitsverbrecher handle, demnach um eine Persönlichkeit, die infolge ihres auf Erbanlage beruhenden und durch Übung gesteigerten inneren Hanges wiederholt Rechtsbrüche begangen hat und zu deren Wiederholung, insbesondere auf dem Gebiet der Sittlichkeitsverbrechen, neigt (RGSt 68, 149 [155]).

  • BGH, 15.11.1951 - 3 StR 821/51
    Auszug aus BGH, 03.12.1953 - 3 StR 599/53
    Nur verfolgbare Straftaten bilden eine geeignete Grundlage für die Anwendung des § 20 a StGB, § 67 Abs. 5 StGB (RGSt 75, 381 [382]; BGHSt 1, 384).
  • RG, 20.05.1936 - 2 D 122/36

    1. Ist die Strafe anzurechnen, die wegen einer verkehrspolizeilichen Übertretung

    Auszug aus BGH, 03.12.1953 - 3 StR 599/53
    Der verbrecherische Hang kann umfassend sein und Angriffe auf verwandte Rechtsgüter auslösen, z.B. auf Eigentum und Vermögen, nicht minder aber auf verschiedenartige Rechtsgüter, z.B. auf Eigentum und sittliche Reinheit (RGSt 68, 149 [156]; 70, 215; 73, 276).
  • RG, 11.10.1938 - 4 D 677/38

    Welche Zeitpunkte sind für die Fragen maßgebend, ob der Angeklagte ein

    Auszug aus BGH, 03.12.1953 - 3 StR 599/53
    Infolgedessen musste die Sicherungsverwahrung angeordnet werden (RGSt 72, 356 [358]; RG HRR 1940 Nr. 634).
  • BGH, 17.04.1952 - 3 StR 131/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.12.1953 - 3 StR 599/53
    Dieser Anfang kann durch Handlungen begangen werden, die selbst nicht unzüchtig sind (vgl Urteil des Senats vom 17. April 1952 - 3 StR 131/52).
  • RG, 21.07.1938 - 3 D 416/38

    1. Daß der Täter in einer Notlage gehandelt und eine Gelegenheit ausgenutzt hat,

    Auszug aus BGH, 03.12.1953 - 3 StR 599/53
    Übrigens würde angesichts der vielen Eingriffe des Angeklagten in fremdes Eigentum und Vermögen selbst eine vorhandene Notlage der Beurteilung dieses Betrugs als Hangtat nicht schlechthin entgegenstehen (RGSt 72, 295).
  • RG, 20.07.1939 - 5 D 401/39

    1. Eine erst im Alter auftretende Neigung zu Sittlichkeitsverbrechen, die auf den

    Auszug aus BGH, 03.12.1953 - 3 StR 599/53
    Der verbrecherische Hang kann umfassend sein und Angriffe auf verwandte Rechtsgüter auslösen, z.B. auf Eigentum und Vermögen, nicht minder aber auf verschiedenartige Rechtsgüter, z.B. auf Eigentum und sittliche Reinheit (RGSt 68, 149 [156]; 70, 215; 73, 276).
  • RG, 13.11.1941 - 2 D 400/41

    Eine Straftat, die erst in der Hauptverhandlung neu festgestellt wird, darf der

    Auszug aus BGH, 03.12.1953 - 3 StR 599/53
    Nur verfolgbare Straftaten bilden eine geeignete Grundlage für die Anwendung des § 20 a StGB, § 67 Abs. 5 StGB (RGSt 75, 381 [382]; BGHSt 1, 384).
  • BGH, 20.02.1968 - 1 StR 9/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Nötigung zur Unzucht - Rechtmäßigkeit

    Die früheren Taten brauchen nicht gleichartig zu sein und nicht in dieselbe Richtung zu gehen (1 StH 340/67 v. 5. September 1967; 3 StR 599/53 v. 3. Dezember 1953).
  • BGH, 30.03.1965 - 1 StR 494/64

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Verurteilung des Angeklagten

    Einmal hat es möglicherweise verkannt, daß der Hang zu strafbaren Handlungen, der den Gewohnheitsverbrecher kennzeichnet, einer ganz allgemeinen asozialen Haltung entspringen und sich in ungleich gearteten und gegen verschiedene Rechtsgüter gerichteten Straftaten äußern kann (BGHSt 16, 296; BGH Urt. vom 3. Dezember 1953 - 3 StR 599/53 und Urt. vom 16. April 1953 - 4 StR 745/52).
  • BGH, 28.02.1961 - 1 StR 633/60

    Verurteilung wegen schwerer Unzucht - Verurteilung als gefährlicher

    An sich ist es zwar möglich, daß ein Täter sich als Hangverbrecher nicht nur auf einem , sondern auf mehreren - auch völlig wesensverschiedenen - Gebieten betätigt, ja sogar einen allgemeinen Hang zu Verbrechen jeder Art zeigt (u.a. RGSt 68, 149, 156; 73, 276; 75, 343, 344/345; RG JW 1935, 932 Nr. 10; BGH 4 StR 745/52 vom 16. April 1953 und 3 StR 599/53 vom 3. Dezember 1953).
  • BGH, 04.08.1970 - 1 StR 229/70

    Freie Beweiswürdigung einer Strafkammer - Verwirklichung des Tatbestands der

    Es ist nicht erforderlich, daß sie bereits ein Tatbestandsmerkmal verwirklicht (BGHSt 4, 333; 22, 80) [BGH 17.01.1968 - 2 StR 523/67]und im Falle der beabsichtigten Unzucht schon für sich allein betrachtet unzüchtig ist (BGH, Urteil vom 3. Dezember 1953 - 3 StR 599/53 - vgl. auch Pfeiffer/Maul/Schulte a.a.O.).
  • BGH, 11.05.1965 - 5 StR 155/65

    Mehrere Diebstahlstaten als fortgesetzte Handlung - Einbeziehung der Vorstrafen

    Demgegenüber ist jedoch § 20 a Abs. 2 StGB nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ( 4 StR 745/52 vom 16. April 1953 und 3 StR 599/53 vom 3. Dezember 1953 - beide unveröffentlicht) und des Reichsgerichts (s. u.a. in DR 1940, 682³ und DR 1943, 481) nur eine Hilfsvorschrift.
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